(hrs) Allerdings: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben", formulierte einmal ein namhafter Dichter, "wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ Außenseiter versuchten gestern und versuchen heute, durch extreme Initiativen und Meinungen in unsere Gesellschaft Verwirrung zu tragen. Sie trachten danach, die Bürger zu verunsichern. Fake News, von Maschinen "wie am Fließband" produziert, erhöhen das Chaos-Potenzial. Obendrein sind die Falschmeldungen (dank der sogenannten Künstlichen Intelligenz) kaum von echten Informationen zu unterscheiden. Schon etwas verunsicherte Menschen werden in Kriegszeiten leicht zu ganz unvernünftigen, hysterischen Reaktionen hingerissen.
Unsere demokratische Gesellschaften unterliegen seit einigen Jahren wieder mal einem Belastungstest. Was kann der einzelne Mensch dagegen tun? Keineswegs ist er machtlos. Bis an die Zähne bewaffnete Diktaturen, scheinbar felsenfest zusammengefügt, wurden und werden durch vergleichsweise kleine Initiativen Einzelner zersetzt. Umgekehrt gilt: In der Demokratie kommt es entscheidend auf das Engagement von Mensch zu Mensch an.
Der bundesweite Aktionstag "Ich steh auf" ermuntert die Schülerinnen und Schüler, sich für unsere freiheitliche Demokratie einzusetzen. Allein die Beteiligung an dieser Aktion - im Miteinander zahlreicher Einzelner - wird eine starke Demonstration für unsere Gesellschaftsordnung sein.
Der Aktionstag erinnert auch daran: Die freiheitliche Demokratie passt wie keine andere Gesellschaftsordnung zum Menschen. Alle Lebewesen unterscheiden sich voneinander. Jeder Mensch vom anderen. Die Vielfalt ist ganz natürlich. Die natürliche Vielfalt wird von der freiheitlichen Demokratie geschützt, die Abweichung jedes Menschen vom anderen. Jeder Mensch darf seinen Lebensplan, auch seinen Beruf, frei wählen.
Die Bedingung dieser demokratischen Freiheit ist der gegenseitige Respekt, die Achtung von Vielfalt. Wer andere Menschen (wegen ihres Andersseins, wegen abweichender Meinungen usw.) durch Hass und Hetze und Falschmeldungen verunglimpft oder gar durch Gewalt verletzt, verwirkt das Recht der Freiheit.
06.06.2024