(ps) Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Ausgaben für BAföG-Leistungen im Jahr 2023 um ganze 14 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg erklärt sich jedoch nur zu einem kleinen Teil durch eine größere Anzahl Geförderter. Tatsächlich beträgt der Anstieg der BAföG-Beziehenden von 2022 zu 2023 lediglich 0,9 Prozent – allerdings der zweite Anstieg in Folge, nachdem die Zahl von 2012 bis 2021 stetig gesunken ist. Damit werden 635.600 Personen im Jahr 2023 gefördert.
Erhöhung des Förderbetrags
Der Hauptgrund für den Ausgabenanstieg ist die Erhöhung des Förderbetrags. Dieser stieg 2023 um 8 Prozent bzw. 47 Euro auf nun durchschnittlich 640 Euro monatlich. Die Studierenden erhielten durchschnittlich 663 Euro pro Person, was einen Anstieg um 52 Euro bedeutet. Für das Studierenden-BAföG insgesamt wurden 2023 2,9 Milliarden Euro bzw. 17 Prozent mehr als im Vorjahr aufgewendet. „Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist unter anderem abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) sowie der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts)“, teilt das Statistische Bundesamt weiter mit. 55 Prozent der BAföG-Empfänger*innen erhalten die Vollförderung.
Während die Vollförderung bei Studierenden mit 700 Geförderten mehr praktisch gleich geblieben ist, konnte ein stärkerer Anstieg bei den Studierenden mit Teilförderung beobachtet werden. Hier stieg die Zahl um 5 Prozent auf 256.200 Personen.
Weniger Schüler*innen in der BAföG-Förderung
Parallel wurde bei den Schüler*innen ein allgemeiner Rückgang verzeichnet. So sank die Zahl der vollgeförderten Schüler*innen um 4 Prozent auf 103.200 Personen und die Zahl der teilgeförderten Schüler*innen sogar um 6 Prozent auf 31.000 Personen. Entsprechend ist auch der Ausgabenanstieg beim Schüler*innen-BAföG mit 0,9 Prozent moderat. Insgesamt wird 2023 für das Schüler*innen-Bafög 526 Millionen Euro aufgewendet.
Wo kann ich BAföG beantragen?
Antragsberechtigt sind Schüler*innen und Studierende. Bei den Schüler*innen beginnt die Förderung ab Klassenstufe 10 (Real-, Gesamtschule und Gymnasium), sowie beim Besuch von Abendschulen, (Berufs-)Fachschulen u.ä.
Die Zulassung zur BAföG-Förderung hängt wesentlich an dem Gehalt der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Derzeit beträgt der Schwellenwert für eine Teilförderung etwa 40.000 Euro Jahresgehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungen, wie das Deutsche Studentenwerk mitteilt. Ab etwa 20.500 Euro oder weniger kann eine Vollförderung beantragt werden.
Die Höchstsätze für das BAföG der Schülerinnen schwanken je nach Schulart zwischen etwa 650 und 850 Euro, bei den Studierenden liegt der Höchstbetrag bei nun 992 Euro.
Schüler*innen finden weitere Informationen auf dieser Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/_documents/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-schueler.html
(Angehende) Studierende finden weitere Informationen hier:
www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/deutschlandkarte/deutschlandkarte_formular.html
und hier:
www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-rechner
Informationen zur Studienstarthilfe gibt es hier:
www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe_node.html
Quellen:
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 297 vom 5. August 2024: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_297_214.html
Deutsches Studierendenwerk: BAföG:
www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg
www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-rechner
06.08.2024