Beratungsinstitution:
Regierung von Oberbayern
Lehramt für Mittelschulen

Zukunft prägen – Mittelschullehrer*in werden

Als Lehrkraft an einer Mittelschule sind Sie viel mehr als Wissensvermittler: Als Klassenlehrkraft bauen Sie eine intensive Lehrer-Schüler-Beziehung auf und entwickeln gemeinsam mit der Klasse eine lernwirksame Arbeitsatmosphäre, in der viel Raum und Zeit für das Begreifen und Vertiefen von Inhalten möglich ist. Sie begleiten als Bezugsperson den Übergang der Kinder zu Jugendlichen und bereiten diese auf das Berufsleben vor. An der Mittelschule geht es uns nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um Persönlichkeitsentwicklung. Sie helfen den jungen Menschen, ins Leben zu finden und eine Perspektive zu entwickeln.

Kontakt

Regierung von Oberbayern
Lehramt für Mittelschulen

Adresse:

Regierung von Oberbayern / Sachgebiet 40.1-1, Herr Bleicher / Maximilianstraße 39
80538 München

Alfred Bleicher
Tel.: 089 2176-2723

Ansprechpartner/in:

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Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Lehramt Mittelschule***
    • 7 Semester Regelstudienzeit
    • Abschluss mit dem 1. Staatsexamen
    • 2 Jahre Vorbereitungsdienst mit Begleitung im Seminarn (Verbeamtung auf Widerruf)
    • Abschluss mit dem 2. Staatsexamen
    • Aussicht auf Verbeamtung auf Lebenszeit nach ca. 4 Jahren

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Lehramt Mittelschule***
    • 7 Semester Regelstudienzeit
    • Abschluss mit dem 1. Staatsexamen
    • 2 Jahre Vorbereitungsdienst mit Begleitung im Seminarn (Verbeamtung auf Widerruf)
    • Abschluss mit dem 2. Staatsexamen
    • Aussicht auf Verbeamtung auf Lebenszeit nach ca. 4 Jahren

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife