Beratungsinstitution:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Menschen helfen, Rechtsanwälte unterstützen und das Recht an deiner Seite

Rechtsanwaltsfachangestellte sind das Bindeglied zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Die Aufgaben sind so bunt wie vielseitig: von der ordentlichen Aktenverwaltung über die Terminvorlage bis hin zur direkten Kommunikation mit Mandanten und Gerichten. Die Mission: Rechtsanwälte unterstützen und entlasten. Dazu gehört zum Beispiel die Vorbereitung von Schriftsätzen, die allgemeine Büroorganisation sowie erster Ansprechpartner für Fragen der Mandanten und deren Herausforderungen zu sein.


Eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Bereich öffnet in der Zukunft viele Türen und verspricht finanzielle Sicherheit. Aufgrund der fundierten Ausbildung sind Rechtsanwaltsfachangestellte nicht nur gefragte Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien, sondern auch in Unternehmen, wie z. B. Versicherungen, Banken etc.


Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt in der Berufsschule, der praktische Teil in der Anwaltskanzlei. Der Berufsschulunterricht erfolgt normalerweise an zwei Tagen in der Woche. Die Ausbildung im dualen System dauert in der Regel drei Jahre, kann aber bei entsprechender Qualifikation auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Nach zweijähriger Berufspraxis gibt es die Möglichkeit zur Weiterbildung zur/zum Rechtsfachwirt/in.  

 

Kontakt

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Adresse:

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Vanessa Drewes
Tel.: 0211 4950223

Ansprechpartner/in:

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Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r*/**/***
  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r*/**/***

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

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  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r*/**/***
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*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

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