Unternehmen / Ausbildungsbetrieb:
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Neue Zukunft. Mit Sicherheit.

Paul: „Ich bin 20 Jahre alt und habe meine dreijährige Ausbildung als Justizfachangestellter gemacht. Sehr spannend war es in der Verkehrsabteilung bei der Staatsanwaltschaft und auch der Strafabteilung beim Amtsgericht Die Arbeit ist sehr nah am Leben. Ich lerne, wie eine Geschäftsstelle in der Justiz funktioniert und kann sagen: Am Amtsgericht gibt es Abteilungen für jede Lebenssituation.“

 

Charlotte: „Ich wollte in den öffentlichen Dienst wechseln und fand eine Schlüsselposition. Die Ausbildung zur Justizvollzugsbeamtin dauert zwei Jahre. Als Bedienstete helfe ich Gefangenen auf ihrem Weg zurück auf die richtige Bahn. Denn Resozialisierung ist oberstes Ziel des Justizvollzugs. Daher sind wir Bedienstete im Gefängnis vor allem eines: Menschen.“

 

Alle Ausbildungsangebote in der Justiz unter www.mv-justiz.de/karriere.

Kontakt

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Adresse:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock

Sandra Bartsch
Tel.: 0381 331-0

Ansprechpartner/in:

Beschäftigte: 3.170

Auszubildende: 450

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Gerichtsvollzieher/in**/***
  • Justizfachwirt/in**/***
  • Justizvollzugsbeamter/-in**/***
  • Justizwachtmeister/in*/**/***
  • Rechtsreferendar/in***
  • Rechtspfleger/in***

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Gerichtsvollzieher/in**/***
  • Justizfachwirt/in**/***
  • Justizvollzugsbeamter/-in**/***
  • Justizwachtmeister/in*/**/***
  • Rechtsreferendar/in***
  • Rechtspfleger/in***

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife