Ausbildungsbetrieb:
Bezirkskrankenhaus Landshut

BKH Landshut – mitten im (beruflichen) Leben

Eine hochwertige Ausbildung sowie die dauernde Fort- und Weiterbildung und Akademisierung unserer Beschäftigten ist die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Hauses.

 

Gerne investieren wir zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen für die Bildung unserer Mitarbeiter*innen und der jungen zukünftigen Mitarbeiter*innen.

 

Wir unterstützen unsere Auszubildenden und Studierenden darin, ein vielfältiges, professionelles Wissen zu erwerben, zu halten und stets auszubauen.

 

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Kontakt

Bezirkskrankenhaus Landshut

Adresse:

Prof.-Buchner-Straße 22
84034 Landshut

Tel.: 0871 6008-0

Frau Sölch

Ansprechpartner/in:

Beschäftigte: 689

Auszubildende: 16

Check-in-Portal unter:
www.bkh-landshut.de/karriere

Kontaktformular

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Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)*/1
  • Pflegefachmann/-frau**/***/2, 3

    1 Ein Jahr in Vollzeit.
    2 Drei Jahre in Vollzeit (ab. 01.04. und 01.09.).
    3 Vier Jahre in Teilzeit (ab 01.04.).
  • Pflege (B. Sc.)***4

    4 Ab 01.10. (gemäß Pflegeberufegesetz).
  • Anerkennungspraktikum für Erzieher/innen
  • Praktika: ja
  • Jobs für Studierende: ja
  • Bachelor-/Masterarbeiten: nein

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)*/1
  • Pflegefachmann/-frau**/***/2, 3

    1 Ein Jahr in Vollzeit.
    2 Drei Jahre in Vollzeit (ab. 01.04. und 01.09.).
    3 Vier Jahre in Teilzeit (ab 01.04.).
  • Pflege (B. Sc.)***4

    4 Ab 01.10. (gemäß Pflegeberufegesetz).
  • Anerkennungspraktikum für Erzieher/innen
  • Praktika: ja
  • Jobs für Studierende: ja
  • Bachelor-/Masterarbeiten: nein

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife