Beratungsinstitution / Verbände:
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Chancen ergreifen im Recht – werde Rechts- anwaltsfachangestellte/r

Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation sämtlicher in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam zugelassener Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften mit derzeit ca. 2.100 Mitgliedern.

 

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer:

  • die Durchführung der Zulassungs- und Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren zur Anwaltschaft
  • die Verleihung und der Entzug von Fachanwaltstiteln
  • die Ausbildung und Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirten
  • die Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht
  • die Streitschlichtung unter Kollegen sowie zwischen beauftragten Berufsträgern und deren Mandantschaft
  • Erstellung von Gebührengutachten im gerichtlichen Verfahren

Kontakt

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Adresse:

Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel

Heike Römer
Tel.: 03381 2533-0

Ansprechpartner/in:

Beschäftigte: ca. 2.100 Mitglieder der RAK Brandenburg

Auszubildende: 60 im Land Brandenburg

Kontaktformular

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Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r*/**/***

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r*/**/***

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife