Unternehmen / Ausbildungsbetrieb:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Du suchst einen krisensicheren Job mit vielfältigen Aufgaben und dir ist Work-Life-Balance wichtig?
Dann komm zur Justiz!
Rechtspfleger*innen übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richter*innen erledigt wurden. Sie entscheiden unabhängig und sind nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden. Sie sind überwiegend in der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig, also z. B. in Nachlass-, Familien-, Register-, Grundbuch- und Betreuungssachen. Daneben nehmen sie auch Aufgaben der streitigen Gerichtsbarkeit wahr.
Justizfach- wirt*innen arbeiten als rechte Hand von Richtern*innen, Staatsanwält*innen und Rechtspfleger*innen, protokollieren Verhandlungen oder sorgen für die Einhaltung von Fristen. Kurzum, sie kümmern sich um alle Fragen der Büroorganisation und Verwaltung im Gericht. Außerdem unterstützen sie Bürgerinnen und Bürger bei ihren rechtlichen Anliegen, nehmen zum Beispiel Anträge an und vermitteln diese an die entscheidenden Stellen oder beglaubigen Unterlagen.
Mehr unter: www.schleswig-holstein.de/olgjustizberufe
Kontakt
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Adresse:
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Tel.: 04621 86-0
Jan Grimme
Lisa Henningsen
Ansprechpartner/innen:
Beschäftigte: 5.400
Auszubildende: 100 pro Jahr
Kontaktformular
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Justizfachwirt/in**/***
- Dipl.-Rechtspfleger/in***
- Praktika: ja
- Jobs für Studierende: nein
- Bachelor-/Masterarbeiten: nein
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Justizfachwirt/in**/***
- Dipl.-Rechtspfleger/in***
- Praktika: ja
- Jobs für Studierende: nein
- Bachelor-/Masterarbeiten: nein
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife