Unternehmen / Ausbildungsbetrieb:
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Sie haben Ihre Zukunft fest im Blick? Das haben wir auch.
Kapellmann ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die führend im Bau- und Immobilienrecht ist. Wir haben an sieben Standorten über 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Düsseldorf ist unser größter Standort.
Unser Anspruch ist, Sie hervorragend zur Rechtsanwaltsfachangestellen (m/w/d) auszubilden. Sie erhalten fundierte Fachkenntnisse und lernen Schritt für Schritt, ein Anwaltsdezernat eigenständig zu betreuen. Neben regulären Ausbildungsinhalten erhalten Sie nicht nur kanzleiinterne Schulungen von unseren Anwältinnen und Anwälten sowie unseren Büromitarbeitenden, sondern auch ausbildungsübergreifende Einblicke in unsere zentrale Sachbearbeitung. Wir bilden Sie zu verantwortungsbewussten Rechtsanwaltsfachangestellten und starken Persönlichkeiten aus.
Es ist uns ein Herzensanliegen, dass Sie Ihre Prüfung zur bzw. zum Rechtsanwaltsfachangestellten bestmöglich bestehen und wir Sie später als neue Kollegin oder neuen Kollegen übernehmen dürfen.
Die Ausbildungsvergütung liegt über der von den Rechtsanwaltskammern empfohlenen Vergütung.
Kontakt
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse:
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Vera Eckartz
Tel.: 0211 600500-0
Ansprechpartner/in:
Beschäftigte: 360
Auszubildende: 30
Kontaktformular
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Rechtsanwaltsfachangestellte/r**/***
- Praktika: ja
- Jobs für Studierende: ja
- Bachelor-/Masterarbeiten: nein
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Rechtsanwaltsfachangestellte/r**/***
- Praktika: ja
- Jobs für Studierende: ja
- Bachelor-/Masterarbeiten: nein
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife