Ausbildungsbetrieb:
Finanzamt Wetzlar
Deine Chancen bei uns
Du strebst eine fundierte Ausbildung und eine abwechslungsreiche Tätigkeit an? Attraktive Bezahlung, flexible Arbeitszeiten und eine gute Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für dich ebenso wichtig? Dann beginne deine berufliche Karriere bei uns.
Egal, ob du eine duale Ausbildung zum/r Finanzwirt/in durchläufst oder ein duales Studium zum/r Diplom-Finanzwirt/in (FH) absolvierst: Beides wird überdurchschnittlich gut bezahlt. Die Ausbildung wird monatlich mit ca. 1.440 € (brutto) vergütet, während die Studienvergütung ab dem 01.08.2024 ca. 1.650 € (brutto) beträgt.
Optimal aufeinander abgestimmte Theorie- und Praxiselemente bereiten dich perfekt auf den Einstieg ins Berufsleben vor. Außerdem wirst du mit bestandener Prüfung grundsätzlich übernommen.
Ausführliche Informationen zur dualen Ausbildung und zum dualen Studium in einem der 28 Finanzämter in Hessen findest du im Internet unter: www.finanzverwaltung-mein-job.hessen.de
Lern uns auf der vocatium kennen! Wir freuen uns auf dich!
Kontakt
Finanzamt Wetzlar
Adresse:
Frankfurter Straße 59
35578 Wetzlar
Stefan Schneider (Ausbildungsleiter)
Tel.: 06441 202-1501
Ansprechpartner/in:
Beschäftigte: 310
Auszubildende: 51
Kontaktformular
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Finanzwirt/in**/***
Ausbildungsbeginn ist zum 1. August eines Jahres.
- Diplom-Finanzwirt/in***
Ausbildungsbeginn ist zum 1. August eines Jahres.
- eingeschränkt möglich (auf Anfrage)
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
- Finanzwirt/in**/***
Ausbildungsbeginn ist zum 1. August eines Jahres.
- Diplom-Finanzwirt/in***
Ausbildungsbeginn ist zum 1. August eines Jahres.
- eingeschränkt möglich (auf Anfrage)
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss
**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I
***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife