Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der IfT Institut für Talententwicklung GmbH (im Folgenden „IfT“),
der IfT Institut für Talententwicklung Nord GmbH,
der IfT Institut für Talententwicklung West GmbH,
der IfT Institut für Talententwicklung Mitte GmbH,
der IfT Institut für Talententwicklung Süd GmbH.
(Geltung ab: 18.03.2024)
§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der von uns veranstalteten Messen (z.B. vocatium, parentum) und sonstigen Veranstaltungen sowie im Rahmen der von uns herausgegebenen Publikationen nach Maßgabe des zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Diese AGB gelten für die IfT Institut für Talententwicklung GmbH sowie entsprechend für die IfT Institut für Talententwicklung Nord GmbH, die IfT Institut für Talententwicklung West GmbH, die IfT Institut für Talententwicklung Mitte GmbH sowie die IfT Institut für Talententwicklung Süd GmbH.
(4) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Erfüllungs- und Zahlungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Flensburg.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Soweit sich aus der jeweiligen Beschreibung unserer Leistungen und Produkte nicht anderes ergibt, erfolgt die Rechnungslegung mit der Anmeldung mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen. Alle Preise sind - soweit nicht anders angegeben - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang sind wir nach vorheriger Androhung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Standfläche bis zum vollständigen Rechnungsausgleich zu untersagen und die Versorgung mit Serviceleistungen (z.B. Strom) einzustellen oder Drucksachen ohne den Kunden zu erstellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die betreffende Veranstaltung aufgrund weiterer Nichtzahlung zwischenzeitlich stattgefunden hat und der Kunde aus dem vorgenannten Grund keinen Stand zur Verfügung gestellt bekommen hat oder die Drucksache ohne Inhalte des Kunden gedruckt wurden.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht unseren Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
§ 4 - Stornierung durch unsere Kunden
(1) Bei Stornierung nach erfolgtem Vertragsabschluss haben wir gegen den Kunden Anspruch auf folgende Stornierungspauschalen:
a) Für „vocatium“-Veranstaltungen:
• Stornierung vor Beginn der Schulbesuche und vor Drucklegung des Messehandbuchs: 40% des Teilnahmepreises,
• Stornierung nach Beginn der Schulbesuche und/oder nach Drucklegung des Messehandbuchs: 75% des Teilnahmepreises,
• Stornierung zwei Monate oder weniger vor der Messe: 100% des Teilnahmepreises.
b) Für „parentum“ und sonstige Veranstaltungen:
• Mehr als fünf Monate vor der Veranstaltung: 40% des Teilnahmepreises,
• mehr als zwei Monate vor der Veranstaltung: 75% des Teilnahmepreises,
• zwei Monate oder weniger vor der Veranstaltung: 100% des Teilnahmepreises.
c) Für Druckpublikationen (inkl. Anzeigen und Firmendarstellungen in den Chancen-Taschenbüchern):
• Mehr als zwei Monate vor geplanter Drucklegung einen Anteil von 40% der vereinbarten Vergütung,
• mehr als zwei Wochen vor geplanter Drucklegung einen Anteil von 75% der vereinbarten Vergütung,
• zwei Wochen oder weniger vor geplanter Drucklegung 100% der Vergütung.
Unseren Kunden bleibt in allen drei Fällen a) bis c) der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Maßgeblich für die Berechnung bei Veranstaltungen ist der erste Messetag. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung ist der neue Veranstaltungstermin maßgeblich.
(2) Zusätzlich gebuchte Standflächen, die weniger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, sowie zusätzlich gebuchte Standausstattungen, die weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, werden zu 100 % berechnet.
Für zusätzlich gebuchte Seiten und Anzeigen in Printpublikationen gelten die Regelungen des Abs. 1c.
(3) Unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.
§ 5 – Absage, (zeitweise) Schließung, Störung oder Verschiebung von Veranstaltungen
(1) vocatium – Allgemeines:
Eine vocatium-Buchung besteht aus den im Anmeldebogen im Einzelnen dargestellten Modulen:
• Modul I: „Medien (Print+Online)“
• Modul II: „Akademie“
• Modul III: „Terminvergabe“
• Modul IV: „Stand+Messeservice“ (nur Präsenz-Messen)
• Modul V: „Videochat“ (nur Videochat-Messen)
(2) Absage, (zeitweise) Schließung, Störung oder Verschiebung von Veranstaltungen
Wird die Durchführung einer Veranstaltung (bei vocatium: Modul IV oder V) aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampfmaßnahmen bei einem unserer Vertragspartner, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Infektionsschutzmaßnahmen) oder aufgrund einer sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Störung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, sind wir berechtigt, die Veranstaltung nach billigem Ermessen zu verlegen (Veranstaltungsort und -termin), zu verkürzen, (vorübergehend) zu schließen, abzusagen oder bei vocatium-Präsenz-Messen die Veranstaltung ersatzweise online durchzuführen (Modul V statt Modul IV).
Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen:
1. Allgemeine
Die Kosten für die Buchung von Zusatzleistungen aus dem Modul I (z.B. Zusatzseiten im Chancen-Messehandbuch, Videos im Onlineprofil) reduzieren sich nicht. Die Verteilung der Chancen-Messehandbücher aus Modul I und die Leistungen aus Modul II (Akademie) werden auch bei Stornierung des Messemoduls sichergestellt.
Sollte aufgrund einer Buchung erst nach Drucklegung keine Darstellung im Messehandbuch abgedruckt werden, bezieht sich die Kürzung jeweils auf 100% statt auf 60% des Teilnahmebetrags.
Buchungen von messebezogenen Zusatzleistungen (z.B. Standfläche, Mobiliar) werden bei Absage erstattet und ansonsten zeitanteilig reduziert.
2. Verlegung
Bei Verlegung einer Veranstaltung bleiben Teilnahmebetrag und Zusatzbuchungen unberührt. Der neue Termin liegt höchstens drei Monate nach dem ursprünglichen.
3. Kürzung/Schließung der Veranstaltung (Präsenz, online)
Bei Kürzung oder teilweiser Schließung von mehr als 1/3 der Gesamtveranstaltungszeit (Modul IV oder V) reduzieren sich 60% des zu zahlenden Teilnahmebetrags anteilig mit der entfallen Veranstaltungszeit (die weiteren 40% für die nicht betroffenen Module I und II reduzieren sich nicht), bei parentum und anderen Veranstaltungen gilt dies für 100%.
4. Absage der Präsenzveranstaltung
a) vocatium Präsenz-Messe
Im Falle einer Absage des Messemoduls (Modul IV) wird dieses nach Möglichkeit durch das Modul V ersetzt. Die Präsenzveranstaltung wird also durch eine Videochat-Veranstaltung von jeweils 4 Stunden Dauer am Nachmittag ersetzt, die spätestens zwei Monate nach der Präsenzveranstaltung stattfindet. Die Anzahl der Veranstaltungstage bleibt unverändert. Die Terminwünsche der Schüler*innen mit den Ausstellern werden wie vereinbart (ggf. neu) vergeben (Modul III). Der Teilnahmebetrag reduziert sich in diesem Fall um ein Drittel.
Sollte die Durchführung in der Videochat-Messe in diesem Zeitraum nicht möglich sein, werden nur die Module I und II in Rechnung gestellt, der Teilnahmebetrag reduziert sich auf 40 % des ursprünglichen Betrags. Bei Störungen bei der Durchführung des Ersatzmoduls V gilt Ziffer 3 entsprechend, mit der Maßgabe, dass sich der Grundbetrag von 40% anhand des ursprünglichen Teilnahmebetrags errechnet.
b) vocatium Videochat-Veranstaltungen
Bei Absage einer Videochat-Veranstaltung reduziert sich der Teilnahmebetrag auf 40 % des ursprünglichen Betrages.
c) parentum und andere Veranstaltungen
Im Falle der Absage entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner.
(3) Allgemeines
Für Absatz 2 gilt darüber hinaus:
a) Weitergehende Ansprüche auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen, Minderung oder Schadensersatz können aus der Absage, Verlegung, Kürzung, Abbruch oder Störungen Dritter nicht hergeleitet werden, soweit uns kein Verschulden trifft.
b) Bei Veranstaltungen mit vereinbarten Gesprächsterminen bemühen wir uns stets um eine hohe Termintreue der Besucher. Dennoch können wir nicht garantieren, dass die vereinbarten Gesprächstermine wahrgenommen werden. Ebenso wenig können wir eine Mindestzahl von Terminen oder Besuchern garantieren. Ansprüche wegen geringer Terminzahl, geringer Termintreue oder geringer Besucherzahl sind ausgeschlossen.
c) Für technische Probleme auf Seiten unserer Kunden (z.B. Störung der Internetverbindung) bei der Teilnahme an Modul V übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft. Insbesondere liegt die Konfiguration von Firewalls und der eingesetzten Computer im Verantwortungsbereich unserer Kunden.
d) Sofern die Leistungen aus Modul I und II vereinbarungsgemäß durchgeführt wurden oder werden, gelten die obigen Regelungen zum anteiligen Teilnahmebetrag sowie für dazugehörigen Zusatzbuchungen verschuldensunabhängig
§ 6 Platzierung und Eigenschaften des Messestands, Zusatzleistungen, Fristen zur Drucklegung
(1) Die Messestände platzieren wir nach billigem Ermessen.
(2) Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen und der Platzierung des Standes vor Ort sind zulässig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Vorschriften des Brand- und Infektionsschutzes.
(3) Trennwände, Pfeiler, Wandvorsprünge, Verteilerkästen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind Teil der Standfläche und berechtigen nicht zur Minderung oder zu sonstigen Ansprüchen.
(4) Die Buchung von Zusatzleistungen (z.B. Strom, Internet, größere Standfläche, zusätzliche Seiten in Publikationen/Messehandbüchern) erfolgt vorbehaltlich und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
(5) Bei Veranstaltungen mit Terminvergabe ist die Angabe von bis zu 25 Beratungsangeboten im Angebot enthalten. Die Aufnahme weiterer Angebote ist gegen Aufpreis möglich.
(6) Redaktionsschlüsse für Printsachen teilen wir unseren Kunden rechtzeitig mit. Werden Inhalte oder Freigaben, etwa für Unternehmensdarstellungen, nicht fristgerecht geliefert, können diese nicht mit abgedruckt werden. Teilt uns der Kunde für Veranstaltungen mit Terminvergabe sein Beratungsangebot nicht rechtzeitig mit, sind wir berechtigt, die Besucheranmeldeformulare nach billigem Ermessen ohne diese oder mit den Angeboten aus der Taschenbuchdarstellung zu drucken und nicht verpflichtet, die Formulare später nachzudrucken oder zu korrigieren. Die Zahlungsverpflichtung bleibt jeweils in vollem Umfang bestehen.
§ 7 - Nutzung der Messestände
(1) Die Aussteller unserer Messen und sonstigen Veranstaltungen verpflichten sich, an ihrem Messestand ausschließlich Personalwerbung und Personalmarketing zu betreiben. Andere Aktivitäten wie Produktwerbung, Verkauf von Dienstleistungen und Akquisition anderer Aussteller sind nicht gestattet. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, den betreffenden Aussteller nach vorheriger Verwarnung von der Veranstaltung auszuschließen; der Teilnahmepreis bleibt unberührt. Die Standgestaltung hat diesem Zweck zu dienen; abweichende Standausstattungen, insbesondere auch die Ausgabe von Speisen, bedürfen der vorherigen Genehmigung.
(2) Eine Nutzung der gebuchten Stände durch andere Unternehmen, sei es in Form von Gemeinschaftsständen, durch Beratung zu einzelnen Kammer- oder Verbandsmitgliedern oder in ähnlicher Weise, ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
(3) Das Abspielen von Musik während der Veranstaltung ist nicht gestattet. Der Kunde stellt das uns von allen Ansprüchen, insbesondere der GEMA, wegen von ihm abgespielter Musik frei.
(4) Die Gestaltung des von uns zur Verfügung gestellten Standes obliegt dem Kunden. Er hat dabei alle geltenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere zur Unfallverhütung (etwa DGUV V3-Prüfung), zum Brandschutz (etwa B1-Zertifizierung des Messeequipments) und zur Freihaltung von Gängen und Rettungswegen, zu beachten. Gespräche müssen in den zugeteilten Standflächen stattfinden.
(5) Die Stände müssen während der Messe/Veranstaltung personell besetzt sein. Der Abbau der Stände ist zur Vermeidung von Störungen und Unfällen erst Veranstaltungsende gestattet.
(6) Wir übernehmen keine Obhutspflicht für die Standeinrichtung und die Stände.
(7) Wir sind berechtigt, nicht fristgerecht abgebaute Stände und Material aus diesen auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wir dürfen diese ohne Ersatzpflicht nach billigem Ermessen entsorgen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
§ 8 - Datenschutz
(1) Wir weisen darauf hin, dass die Messen auch von minderjährigen Schülern besucht werden und daher besondere Sorgfalt bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten geboten ist. Der Kunde sichert uns die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG zu und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Verantwortung für die Erhebung von Daten liegt gemäß DSGVO bei den diese Daten verarbeitenden Ausstellern.
(2) Die Durchführung von Gewinnspielen und ähnlichen Aktionen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
(3) Die Vertragspartner sind damit einverstanden, dass die wechselseitig mitgeteilten personenbezogenen Kommunikationsdaten vom jeweiligen Vertragspartner gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
§ 9 - Internetlinks, Bildrechte, Urheberrecht
(1) Im Rahmen unserer Internet-Publikationen können wir unseren Kunden Links zu Webseiten Dritter zur Verfügung stellen. Für deren Inhalte, Rechtmäßigkeit und Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich. Insoweit distanzieren wir uns vorsorglich von den dort angebotenen Inhalten.
(2) Sofern im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen oder in Druck- oder Onlinepublikationen Links zur Homepage des Kunden auf unseren Webseiten gesetzt werden, stellt der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter hinsichtlich des Inhalts seiner Homepage frei.
(3) Stellt der Kunde dem IfT Logos und/oder Bilder im Rahmen von Online- oder Printpublikationen zur Verfügung, versichert er, dass er die Rechte daran besitzt und räumt dem IfT unentgeltlich alle für die Veröffentlichung dieser Publikationen erforderlichen Nutzungsrechte ein. Im Falle einer Stornierung, gleich aus welchem Grund oder von welcher Seite, dürfen bereits im Druck befindliche oder gedruckte Drucksachen, die entsprechende Bilder oder Logos enthalten, aufgebraucht werden. Der Kunde stellt das IfT von Ansprüchen Dritter wegen Rechten an den vom Kunden bereitgestellten Logos und/oder Bildern frei. Dies gilt sowohl für die Nutzungsrechte als auch für die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sowie deren Rechte nach der DSGVO.
(4) Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an unseren Publikationen sowie an den Darstellungen aus diesen verbleiben bei uns. Der Kunde bzw. Nutzer ist nicht berechtigt, diese ohne unsere schriftliche Zustimmung entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zugänglich zu machen, soweit sich dies nicht aus dem Zweck der Inhalte ergibt. Die gewerbliche Vervielfältigung und Weiterveräußerung der Inhalte ist ausgeschlossen.
§ 10 - Haftungsausschluss
(1) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn unseren Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zusteht. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 - Ansprüche des Kunden, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Ansprüche des Kunden gegen uns sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren in 12 Monaten, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Flensburg.