Akademien / Fachschulen:
Fachschulen für Heilerziehungspflege der Barmherzigen Brüder

Starke Begleiter*innen gesucht!

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger Ausbildung in Vollzeit (2 Jahre) oder in Teilzeit (3 Jahre)


Die Ausbildung wird an einer unserer staatlich anerkannten Fachschulen mit berufsbegleitender Praxis durchgeführt. Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen (HEP) begleiten Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen.


Jeder Mensch hat das Bedürfnis, von der Gesellschaft aufgenommen akzeptiert und geschätzt zu werden. Menschen mit Beeinträchtigungen können sich manchmal aus eigener Kraft nicht so gut einbringen oder ihnen werden Steine in den Weg gelegt. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger machen sich als ihre Begleiter für sie stark und unterstützen sie in allen gesellschaftlichen Situationen wie im privaten Leben, in der Arbeitswelt und in der Bildung.


Typische Einsatzstellen sind Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, der Forensik, Kindertageseinrichtungen und Schulen.


Ausbildungsvoraussetzungen:
1. Mittlere Reife und
2. entweder

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z. B.: Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in) oder
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • Abitur und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit (z. B. FSJ oder BFD) oder
  • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe.

Persönliche Anforderungen

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt
  • Psychische Stabilität

Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Keine mittlere Reife und dennoch interessiert?


Voraussetzung zur Ausbildung als Heilerziehungspflegehelfer/in (1 Jahr) ist:


1. ein erfolgreicher Hauptschulabschluss und
2. entweder

  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts.

Kontakt

Fachschulen für Heilerziehungspflege/-hilfe der Barmherzigen Brüder gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH

Adresse:

Von-Heyden-Straße 14
93105 Tegernheim

Fachschulen auch an den Standorten Gremsdorf, Reichenbach und Straubing

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in*/**/***
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in*/**/***

Vollzeit (2 Jahre) oder in Teilzeit (3 Jahre)

  • Management von Inklusion und Teilhabe***

in Kooperation mit der TH Deggendorf

  • Praktika: ja

(Schnupperpraktikum, Monats- oder Jahrespraktikum, FSJ)

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in*/**/***
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in*/**/***

Vollzeit (2 Jahre) oder in Teilzeit (3 Jahre)

  • Management von Inklusion und Teilhabe***

in Kooperation mit der TH Deggendorf

  • Praktika: ja

(Schnupperpraktikum, Monats- oder Jahrespraktikum, FSJ)

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Erster allgemeinbildender Schulabschluss / (Erweiterte) Berufs(bildungs)reife / (Qualifizierender) Hauptschulabschluss / (Qualifizierender) Mittelschulabschluss

**Fachoberschulreife / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss / (Erweiterter) Realschulabschluss / Qualifizierter Sekundarabschluss I

***Abitur / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife